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Die starke Verbundenheit mit der oberpfälzischen Heimat, den Menschen in der Region und ihrer mittelständisch geprägten Wirtschaft, hat unsere Kanzlei geformt. Darüber hinaus haben wir uns für unsere Mandanten auf nationale und internationale Tätigkeitsschwerpunkte spezialisiert.“
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AKTUELLES |
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Mandantenbrief Dezember/Januar |
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Unser neuer Mandantenbrief ist online |
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Umfang des Insolvenzschutzes bei Pauschalreisen |
In einem vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Fall wurde Anfang 2009 über einen Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt gebucht, die Anfang 2010 hätte stattfinden sollen. Nachdem der "Sicherungsschein für Pauschalreisen" ausgestellt wurde, überwiesen die Urlauber den Reisepreis von jeweils 7.400 € an den Reiseveranstalter. Anfang August 2009 teilte der Reiseveranstalter den Urlaubern mit, dass die Reise mangels Nachfrage nicht stattfinde. Bereits einen Monat später wurde durch das Insolvenzgericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Reiseveranstalters angeordnet, Anfang Dezember 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet.
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Elterngeld - Bestimmung des günstigeren Berechnungszeitraums |
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Elterngeld wird grundsätzlich nach dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit berechnet, das in den 12 Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielt worden ist. Bei der Bestimmung der für die Einkommensermittlung maßgebenden 12 Kalendermonate bleiben Monate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person Elterngeld für ein älteres Kind oder Mutterschaftsgeld bezogen hat oder in denen wegen einer auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung Erwerbseinkommen weggefallen ist.
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